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- Das Staatsexamen besteht aus zwei Teilen: dem schriftlichen Teil mit Klausuren in den Bereichen Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht sowie einem freiwilligen Schwerpunktthema, und dem mündlichen Teil mit einer Prüfung in den genannten Rechtsgebieten1. In einigen Bundesländern kann man auswählen, wann man welchen Teil ablegt2.Weitere Informationen:✕Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von KI basierend auf mehreren Onlinequellen generiert. Um die ursprünglichen Quellinformationen anzuzeigen, verwenden Sie die Links "Weitere Informationen".Das Staatsexamen besteht aus zwei Teilen: dem schriftlichen und dem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil besteht aus Klausuren in den Bereichen Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht sowie einem freiwilligen Schwerpunktthema. Der mündliche Teil besteht aus einer mündlichen Prüfung in den drei genannten Rechtsgebieten.www.bachelor.de/staatsexamen/Seit einigen Jahren besteht das Staatsexamen oder wie es mittlerweile heißt die erste juristische Prüfung aus zwei Teilen: Dem universitären Teil - eurem gewählten Schwerpunkt - und dem staatlichen Teil. In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit sich auszusuchen wann ihr welchen Teil ablegen wollt.www.iurastudent.de/staatsexamen
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